Charterverträge und AGB's

 

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) derDelware UG (haftungsbeschränkt), vertreten durch Jens Bammann, Meyerstr. 6, 28844 Weyhe

 

Stand April 2021

 

 § 1 Allgemeines und Geltungsbereich

 

Diese Geschäftsbedingungen gelten für alle gegenwärtigen und zukünftigen Geschäftsbeziehungen.

 

Die Delware UG ist ein Unternehmen mit Sitz in Deutschland, das Beförderungsleistungen in Form von Boots-Tagesausflüge rund um Sightseeing, Insel-Rundfahrten, Natur- und Fischbeobachtungen) unter 24 Stunden vorwiegend in Süditalien (Ort der Leistungserbringung) durchführt  (der „Anbieter“).

 

Die Ausflüge werden unter Leitung eines zugelassenen Bootsführers (der „Kapitän“) durchgeführt.

 

Der „Kunde“ ist derjenige, der den Beförderungsvertrag mit dem Anbieter z.B. entweder durch Online-E-Commerce-Buchung, analoge Buchung oder durch Ticketkauf vor Ort schließt. Der „Fahrgast/Passagier“ ist eine natürliche Person, die an einer Bootsbeförderungsfahrt des Anbieters teilnimmt. Der Kunde kann zugleich Fahrgast sein.

 

Diese AGB gelten für alle analogen und Online-E-Commerce-Bestellungen durch Verbraucher und Unternehme(r)n.

  • Verbraucher ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können. Unternehmer ist eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt.

  •  Gegenüber Unternehmern gelten diese AGB auch für künftige Geschäftsbeziehungen, ohne dass wir nochmals auf sie hinweisen müssten. Verwendet der Unternehmer entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen, wird deren Geltung hiermit widersprochen; sie werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn wir dem ausdrücklich zugestimmt haben.

Mit Abschluss des Beförderungsvertrages erwirbt der Kunde/Fahrgast den Anspruch auf die gebuchte Beförderung. Die Beförderung dient nicht der Erreichung eines bestimmten Zieles, sondern dem Vergnügen der Bootstour an sich.

 

Der Anspruch auf Beförderung besteht nur bei Vorlage eines entsprechend gültigen Buchungsbeleges/Tickets. Alle Buchungen werden ausschließlich auf elektronischem Wege bestätigt. Vor Ort / am Boot / an einer örtlichen Verkaufsstation gekaufte Tickets werden direkt übergeben.

 

Jede gebuchte Bootstour  und deren Durchführung steht unter dem Vorbehalt geeigneter Witterungsbedingungen. Der Kunde wird darauf hingewiesen, dass ein zunächst vereinbarter Termin auch seitens des Anbieters aus Sicherheitsgründen verschoben werden kann.

 

Bei Schlechtwetterlagen kann die Wartezeit durchaus mehrere Tage betragen. Witterungsbedingte Ausfälle fallen unter „Force Majeur / höhere Gewalt“. Für Ereignisse höherer Gewalt, die der Anbieterin die vertragliche Leistung erheblich erschweren oder die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages zeitweilig behindern oder unmöglich machen, haftet die Anbieterin nicht. Als höhere Gewalt gelten alle vom Willen und Einfluss der Vertragsparteien unabhängigen Umstände wie Naturkatastrophen, Regierungsmaßnahmen, Behördenentscheidungen, Blockaden, Krieg und andere militärische Konflikte, Mobilmachung, innere Unruhen, Terroranschläge, Streik, Aussperrung und andere Arbeitsunruhen, Beschlagnahme, Embargo oder sonstige Umstände, die unvorhersehbar, schwerwiegend und durch die Vertragsparteien unverschuldet sind und nach Abschluss dieses Vertrages eintreten. Soweit eine der Vertragsparteien durch höhere Gewalt an der Erfüllung ihrer vertraglichen Verpflichtungen gehindert wird, gilt dies nicht als Vertragsverstoß, und die im Vertrag oder aufgrund des Vertrages festgelegten Fristen werden entsprechend der Dauer des Hindernisses angemessen verlängert. Gleiches gilt, soweit die Anbieterin  auf die Vorleistung Dritter angewiesen ist, und sich diese verzögert. Jede Vertragspartei wird alles in ihren Kräften stehende unternehmen, was erforderlich und zumutbar ist, um das Ausmaß der Folgen, die durch die höhere Gewalt hervorgerufen worden sind, zu mindern. Die von der höheren Gewalt betroffene Vertragspartei wird der anderen Vertragspartei den Beginn und das Ende des Hindernisses jeweils unverzüglich schriftlich anzeigen.  Sobald feststeht, dass die höhere Gewalt länger als 1 Woche andauert, ist jede Vertragspartei berechtigt, den Vertrag durch Anzeige per Mail oder schriftlich  zu kündigen und rückabzuwickeln.

 

 

§ 2 Vertragsschluss

 

Mit der Buchung erklärt der Kunde verbindlich, beim Anbieter eine ausgewählte Bootstour und -beförderung buchen zu wollen. Eine Annahme erfolgt schriftlich oder durch Rechnungsstellung. Der Fahrpreis ist nach Annahme durch den Anbieter fällig. Der angegebene Fahrpreis enthält die gesetzliche Umsatzsteuer. Der Anbieter kann die Durchführung der Beförderung verweigern, bis der vollständige Fahrpreis entrichtet ist.

 

Mit Einstellung der Produkte in einen Online-Shop gibt der Anbieter ein verbindliches Angebot zum Vertragsschluss über diese Artikel ab. Der Kunde kann die Beförderungsprodukte zunächst unverbindlich in den Warenkorb legen und vor dem Absenden der dann verbindlichen Bestellung jederzeit korrigieren, indem er die hierfür im Bestellablauf vorgesehenen und erläuterten Korrekturhilfen nutzt. Der Vertrag kommt zustande, indem der Kunde durch Anklicken des Bestellbuttons das Angebot über die im Warenkorb enthaltenen Waren annimmt.  Unmittelbar nach dem Absenden der Bestellung erhält der Kunde noch einmal eine deklaratorische Bestätigung per E-Mail.

 

Ein bindender Vertrag kann auch dadurch zustande kommen, wenn der Kunde die Zahlungsart EC-/Kreditkarte/PayPal wählt. Insoweit kommt der Vertrag zum Zeitpunkt der Bestätigung der Zahlungsanweisung zustande.

 

Die für den Vertragsschluss zur Verfügung stehende Sprache ist Deutsch und Englisch.

 

Der Anbieter speichert den Vertragstext und sendet  dem Kunden die Bestelldaten und diese AGB nochmals per E-Mail zu. Diese AGB sind jederzeit auch online über unsere Internet-Seite einsehbar. Frühere Bestellungen des Kunden sind aus Sicherheitsgründen nicht mehr über das Internet zugänglich.

 

Buchungen und Tickets sind nach durch Anzeige in Textform übertragbar. Die Gültigkeit ist beschränkt auf 12 Monate ab Ausstellungsdatum.

 

Ein Gutschein hat eine grundsätzliche Gültigkeit von 12 Monaten ab Ausstellung.

 

Erscheint ein Kunde/Fahrgast nicht oder verspätet, wenn das Boot bereits abgelegt hat, erlischt der Anspruch auf Durchführung der Beförderung.

 

 

§ 3 Widerrufsrecht (Rücktritt des Kunden)

 

Ausschließlich der Verbraucher hat ein Widerrufs- und Rückgaberecht.

 

Er kann die Vertragserklärung innerhalb von zwei Wochen ohne Angabe von Gründen in Textform (z.B. per Brief, Fax oder E-Mail) oder durch Rücksendung des Fahrscheins kostenfrei widerrufen. Ein Widerruf kann nur vom Kunden selbst vorgenommen werden. Auch im Falle des Widerrufs ist der Verbraucher zur Rücksendung des Fahrscheins verpflichtet.

 

Das Rückgabe- und Widerrufsrecht erlischt, wenn der Anbieter mit der Ausführung der Dienstleistung mit ausdrücklicher Zustimmung des Verbrauchers vor Ende der Widerrufsfrist begonnen hat.

 

Terminverschiebungen von Seiten des Fahrgastes werden bis zu 48 Stunden vor dem geplanten Start akzeptiert. Bei Stornierung oder Rücktritt 48 Stunden bis 12 Stunden sind 50% des Rechnungsbetrages zu zahlen, sofern der Kunde nicht nachweist, dass ein Schaden überhaupt nicht entstanden oder wesentlich niedriger als der Rechnungsbetrag ausgefallen ist. Bei Verschiebung oder Rücktritt 12 Stunden oder weniger ist der Gesamtpreis fällig. Der Passagier kann eine Ersatzperson für den vereinbarten Fahrtermin benennen. Eine Stornierung hat in jedem Fall schriftlich oder per Mail zu erfolgen. Bei Stornierungen außerhalb der oben angegebenen Zeiten sind generell 30% des Rechnungsbetrages fällig, soweit es sich um keinen gesetzlichen Rücktritt handelt.

 

 

§ 4 Datenschutz

 

Die im Vertrag angegebenen personenbezogenen Daten, insbesondere Name, Anschrift, Telefonnummer, Bankdaten, die allein zum Zwecke der Durchführung des entstehenden Vertragsverhältnisses notwendig und erforderlich sind, werden auf Grundlage gesetzlicher Berechtigungen erhoben. Für jede darüber hinausgehende Nutzung der personenbezogenen Daten und die Erhebung zusätzlicher Informationen bedarf es regelmäßig der Einwilligung des Betroffenen. Eine solche Einwilligung können Sie im Folgenden Abschnitt freiwillig erteilen.

 

Der Betroffene ist jederzeit berechtigt, gegenüber den Anbieter um umfangreiche Auskunftserteilung zu den zu Ihrer Person gespeicherten Daten zu ersuchen.

 

  

§ 5 Allgemeine Beförderungsbedingungen

 

Der Kunde/Gast/Passagier hat den Anweisungen des Kapitäns zur Aufrechterhaltung der Sicherheit und Ordnung Folge zu leisten. Er entscheidet je nach Bedingungen über die genaue Route.

 

Der Fahrgast hat angepasste Bootskleidung zu tragen.

 

Das Rauchen an Bord des Bootes ist nicht erlaubt.

 

Der Anbieter hat das Recht, bestimmte Passagiere aus wichtigen Gründen von der Fahrt auszuschließen. Der Fahrpreis wird in diesen Fällen nicht zurück erstattet. Das Ausschlussrecht besteht insbesondere bei Personen, die unter Alkohol- oder Drogeneinfluss stehen, oder bei Personen, die Waffen bei sich führen oder den Sicherheitsanweisungen des Kapitäns nicht Folge leisten.

 

Von der Beförderung ebenfalls ausgeschlossen sind Personen, bei denen aus gesundheitlichen Gründen nur eine eingeschränkte Fahrtauglichkeit besteht oder innerhalb der Schwangerschaft. Der Fahrgast ist verpflichtet, dem Anbieter eine solche Einschränkung unverzüglich mitzuteilen.

 

Kindern unter 15 Jahren und unter einer Mindestgröße von 1,30m kann eine Beförderung nur in Begleitung Erwachsener erfolgen.  

 

Tiere werden nur auf Absprache und Bestätigung in Textform befördert.

 

 

§ 6 Haftung

 

1.       Der Fahrgast

 

haftet für Schäden, die er am Boot schuldhaft verursacht.

 

Fahrgäste, die vorsätzlich oder fahrlässig Verschmutzungen des Bootes herbeiführen, haben eine Reinigungsgebühr in Höhe von mindestens 100 EUR zu entrichten, wobei dem Fahrgast der Nachweis gestattet wird, dass ein Schaden überhaupt nicht entstanden oder wesentlich niedriger ist als die genannte Pauschale.

 

Der Anbieter kann – vertreten durch den Kapitän an Bord des Bootes - den Beförderungsvertrag fristlos kündigen, wenn sich der Fahrgast trotz (mündlicher) Abmahnung so störend verhält, dass dem Beförderer und/oder den übrigen Fahrgästen die Fortsetzung der Fahrt nicht mehr zumutbar ist. Dies gilt auch, wenn der Fahrgast sich nicht an sachlich begründete Hinweise (etwa Sicherheitshinweise) hält. Den Beförderern steht in diesem Falle der Fahrpreis weiter zu.

 

Jeder Fahrgast ist im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen verpflichtet, die Sicherheitseinrichtungen an Bord des Bootes zu benutzen und an der Einweisung durch den Kapitän teilzunehmen.

  

2.       Die Haftung des Anbieters

 

richtet sich – soweit hier nichts anderes bestimmt - nach den gesetzlichen Bestimmungen.

 

Bei leichter Fahrlässigkeit wird – außer im Fall der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit – nur gehaftet, sofern wesentliche Vertragspflichten verletzt werden. Die Haftung für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit besteht unbeschränkt.

 

Die Haftung für einfache Fahrlässigkeit wird ausgeschlossen. Das gilt nicht bei einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Verletzung von Körper, Leben und Gesundheit.

 

Die Höhe der Entschädigung bei Tod oder Körperverletzung wird auf die Versicherungssumme des Anbieters je Fahrgast begrenzt.

 

Die Haftung und die Höhe der Entschädigung für Gepäckschäden wird wie folgt begrenzt bzw. ausgeschlossen: Für Beschädigung von Gepäckstücken, die im Zusammenhang mit einem aus der Nutzung des Bootes resultierenden Unfall steht, oder Verlust von Gepäckstücken, der im Zusammenhang mit einem aus der Nutzung des Bootes resultierenden Unfall steht, wird die Höhe der Entschädigung pro Schadensfall je Fahrgast und je Gepäckstück auf 1.200 EUR begrenzt. Für Verlust von Gepäckstücken, der nicht im Zusammenhang mit einem aus der Nutzung des Bootes resultierenden Unfall steht, sowie für Vertausch oder Diebstahl der Gepäckstücke wird die Haftung, außer bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, ausgeschlossen. Für Schäden oder Schadenausweitungen, die durch vom Fahrgast zu vertretende unsachgemäße Verpackung der Gepäckstücke entstehen, wird die Haftung, außer bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, ausgeschlossen. Die Höhe der Entschädigung bei allen übrigen Sachschäden, die keine unfallbedingten Gepäckschäden sind, wird nach § 23 Personenbeförderungsgesetz auf 1.000 EUR beschränkt, es sei denn, der Sachschaden beruht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die genannten Haftungsbeschränkungen und Haftungsausschlüsse gelten nicht bei einer gesetzlich zwingend vorgeschriebenen verschuldensunabhängigen Haftung oder wenn eine verschuldensunabhängige Garantie im Einzelfall übernommen wurde.

 

Der Anbieter ist mit einer kombinierten Deckungssumme in Höhe von ….Mio. € für Personen- und Sachschäden je Schadensereignis versichert. Zusätzlich besteht die gesetzlich geforderte Unfallversicherung. Schäden oder Ersatzansprüche sind dem Anbieter unverzüglich, spätestens jedoch nach 2 Tagen, anzuzeigen und geltend zu machen. Hat bei der Entstehung des Schadens ein Verschulden des Geschädigten mitgewirkt, so gilt § 254 BGB.

 

  

§ 7 Schlussbestimmungen

 

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

 

Ist der Kunde Unternehmer, dann gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts, soweit überhaupt einschlägig.

 

Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag der  Geschäftssitz des Anbieters.

 

Dasselbe gilt, wenn der Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat oder Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt sind. Bei Klagen aus dem Beförderungsvertrag regelt ggf. das Gesetz die Bestimmung des Gerichtsstands. Ansonsten ist der Sitz des Unternehmens entscheidend.

 

Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages mit dem Kunden einschließlich dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die ganz oder teilweise unwirksame Regelung soll durch eine Regelung ersetzt werden, deren wirtschaftlicher Erfolg dem der unwirksamen möglichst nahe kommt.

 

Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen werden, selbst bei Kenntnis, nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, ihrer Geltung wird ausdrücklich schriftlich zugestimmt.

 

Copyright CPS Schließmann, Frankfurt/Main